Wir sind spezialisiert auf die Regulierung von Schmerzensgeld und Sachschäden bei Verkehrsunfällen. Die Kosten für unsere Beauftragung werden in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen, wenn das Unfall-Opfer am Vorfall keine Schuld oder Mitschuld trägt. Dies bestätigen wir den Unfall-Opfern, bevor sie uns beauftragen. Wir bearbeiten mehrere Hundert zum Teil schwerste Verkehrsunfälle jedes Jahr! Informieren Sie sich kostenlos in einer telefonischen Ersteinschätzung über Ihre Möglichkeiten und die Vorteile unserer Einschaltung!
"Da bekommst Du aber ein ordentliches Schmerzensgeld von der Gegenseite!“ So einen Satz hat fast jedes Unfall-Opfer schon einmal von einem Freund, einem Verwandten oder der eigenen Familie gehört. Wenn ein anderes Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit auf das eigene Auto auffährt, kommt es häufig zu einem Schleudertrauma, nicht selten sogar zu noch viel schwereren Verletzungen. Das eigene Fahrzeug hat dann erhebliche Schäden und steht meistens schon in der Werkstatt, in der es repariert werden soll. Die Werkstatt kümmert sich um die ganze Abwicklung des Schadens, kümmert sich um einen Mietwagen und macht alles Schriftliche mit der gegnerischen Versicherung. Verlangt die Versicherung ein Gutachten, kümmert sich die Werkstatt auch darum. Hier kann man als Unfall-Opfer zurücklehnen und abwarten, bis der Unfall reguliert ist. Beim Schmerzensgeld hilft aber die Werkstatt nicht weiter. Auch die gegnerische Haftpflichtversicherung ist hier nicht hilfreich, was nicht wundert, denn diese will grundsätzlich natürlich lieber nichts zahlen oder zumindest nicht mehr, als nötig. Wie ermittelt man aber nun ein richtiges Schmerzensgeld und wie setzt man es am besten durch. Die Werkstatt rät nicht selten, einen Anwalt einzuschalten.
Es gibt zahlreiche Urteile zum Schmerzensgeld beim Verkehrsunfall. Nur ein Anwalt kann diese Urteile und Themen richtig lesen und nur ein Rechtsanwalt kann die Größe richtig bestimmen. Ebenso verhält es sich mit der Schmerzensgeldtabelle. Auch diese ist für den Laien schwer zu verstehen und zu lesen. Auch hier brauchen Sie die Hilfe von einem spezialisierten Rechtsanwalt. Denn nur dieser kann anhand der Schmerzensgeldtabelle konkret und richtig berechnen.
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