• kostenlos für unverschuldet Geschädigte
  • bis zu 100% höheres Schmerzensgeld bei Geltendmachung durch uns
  • wir bestätigen Unfallopfern schriftlich, dass ihnen keine Kosten entstehen

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Die Grafik zeigt eine Auswahl der Städte, in denen die Kanzlei SHB in der Vergangenheit bereits tätig war.

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Schmerzensgeld beim Verkehrsunfall?
Kanzlei SHB hilft bundesweit!

Wir sind spezialisiert auf die Regulierung von Schmerzensgeld und Sachschäden bei Verkehrsunfällen. Die Kosten für unsere Beauftragung werden in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen, wenn das Unfall-Opfer am Vorfall keine Schuld oder Mitschuld trägt. Dies bestätigen wir den Unfall-Opfern, bevor sie uns beauftragen. Wir bearbeiten mehrere Hundert zum Teil schwerste Verkehrsunfälle jedes Jahr! Informieren Sie sich kostenlos in einer telefonischen Ersteinschätzung über Ihre Möglichkeiten und die Vorteile unserer Einschaltung!

"Da bekommst Du aber ein ordentliches Schmerzensgeld von der Gegenseite!“ So einen Satz hat fast jedes Unfall-Opfer schon einmal von einem Freund, einem Verwandten oder der eigenen Familie gehört. Wenn ein anderes Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit auf das eigene Auto auffährt, kommt es häufig zu einem Schleudertrauma, nicht selten sogar zu noch viel schwereren Verletzungen. Das eigene Fahrzeug hat dann erhebliche Schäden und steht meistens schon in der Werkstatt, in der es repariert werden soll. Die Werkstatt kümmert sich um die ganze Abwicklung des Schadens, kümmert sich um einen Mietwagen und macht alles Schriftliche mit der gegnerischen Versicherung. Verlangt die Versicherung ein Gutachten, kümmert sich die Werkstatt auch darum. Hier kann man als Unfall-Opfer zurücklehnen und abwarten, bis der Unfall reguliert ist. Beim Schmerzensgeld hilft aber die Werkstatt nicht weiter. Auch die gegnerische Haftpflichtversicherung ist hier nicht hilfreich, was nicht wundert, denn diese will grundsätzlich natürlich lieber nichts zahlen oder zumindest nicht mehr, als nötig. Wie ermittelt man aber nun ein richtiges Schmerzensgeld und wie setzt man es am besten durch. Die Werkstatt rät nicht selten, einen Anwalt einzuschalten.

Es gibt zahlreiche Urteile zum Schmerzensgeld beim Verkehrsunfall. Nur ein Anwalt kann diese Urteile und Themen richtig lesen und nur ein Rechtsanwalt kann die Größe richtig bestimmen. Ebenso verhält es sich mit der Schmerzensgeldtabelle. Auch diese ist für den Laien schwer zu verstehen und zu lesen. Auch hier brauchen Sie die Hilfe von einem spezialisierten Rechtsanwalt. Denn nur dieser kann anhand der Schmerzensgeldtabelle konkret und richtig berechnen.

Nutzen Sie einfach unsere kostenlose telefonische Ersteinschätzung. Gerne helfen wir Ihnen eine erste Einschätzung zu bekommen. Oder füllen Sie einfach unser Online-Formular aus und lassen sich eine kostenlose Einschätzung geben.

so geht`s


Sie teilen uns Ihre Unfalldaten mit

Rufen Sie an oder füllen unser Online-Formular in nur 3 Minuten aus. Beim Online-Formular können Sie uns gleich ihr ärztliches Attest zur Prüfung mitsenden.

Wir bestätigen Ihnen dann zunächst schriftlich, dass unsere Einschaltung für Sie garantiert kostenlos ist, wenn Sie keine Schuld am Unfall haben.

Es steht Ihnen natürlich frei, uns nicht einzuschalten. Unsere Schmerzensgeld-Prüfung bleibt trotzdem kostenlos für Sie.

Wir setzen Ihr Schmerzensgeld durch

Wenn Sie uns nach unserer Prüfung kostenlos einschalten möchten, setzen unsere erfahrenen Schmerzensgeld-Spezialisten das Ihnen zustehende Schmerzensgeld bei der gegnerischen Versicherung durch und zwar häufig bis zu 100% mehr, als die Versicherung Ihnen anbieten würde, also z.B. bei HWS 1. Grades statt 150,00 € mindestens 300,00 €.

Bei schweren Gesundheitsschäden machen wir das höchstmögliche Schmerzensgeld und alle weiteren Ihnen zustehenden Ansprüche geltend.

Sie erhalten Ihr Schmerzensgeld

Ihr Geld ist eingegangen! Wir leiten es sofort an Sie weiter. Damit ist der Fall schnell für Sie abgeschlossen.

Bei schweren Gesundheitsschäden haben wir vorher für Sie mit der Versicherung eine Abfindungsvereinbarung abgeschlossen.

Unsere Gebühren hat die gegnerische Haftpflichtversicherung ebenfalls gezahlt.

Sie haben Fragen?

Unsere Schmerzensgeld-Spezialisten anworten!

  • Wer bekommt Schmerzensgeld?

    Jeder Geschädigte, der nach einem Unfall ein Schleudertrauma oder eine andere Gesundheitsbeschädigung erlitten hat, hat grundsätzlich Anspruch auf Schmerzensgeld. Zum Nachweis ist die ärztliche Bestätigung einer Behandlung sinnvoll.

    Wenn wir z.B. für ein Schleudertrauma 1. Grades erfolgreich 500,00 € geltend machen können, wird dem Unfallopfer, wenn es sich alleine an die Versicherung wendet, häufig nur die Hälfte angeboten, also z.B. nur 250,00 €.
  • Entstehen mir hier Kosten?

    Wir bestätigen Ihnen schriftlich, dass Ihnen keine Kosten entstehen, wenn Sie uns bei einem von Ihnen nicht verschuldeten Unfall einschalten, um ein möglichst hohes Schmerzensgeld zu erhalten.

    Wenn Ihnen aber keine Kosten entstehen, sollten Sie auch nicht auf bares Geld verzichten, z.B. weil Ihnen die Versicherung nur 250,00 € anbietet, obwohl Ihnen eigentlich 500,00 € zustünden.
  • bundesweit

    Wir sind seit vielen Jahren im Bereich "Schmerzensgeld beim Verkehrsunfall" bundesweit tätig.

    Unterlagen, die wir benötigen, scannen Sie einfach mit dem Handy ein, z.B. mit der kostenlosen App "OfficeLens" von Microsoft. Telefonisch stimmen wir mit Ihnen dann die Höhe Ihres Schmerzensgeldes ab. Dies funktioniert am schnellsten bundesweit über das Internet.
  • wer wir sind

    Wir sind das Team der Kanzlei SHB in Kiel und seit vielen Jahren spezialisiert auf das Thema "Schmerzensgeld beim Verkehrsunfall".

    Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben seit über 15 Jahren große Erfahrung in der bundesweiten, schnellen und effektiven Geltendmachung von Schmerzensgeld bei Verkehrsunfällen. Wir bestätigen Ihnen, dass unsere Einschaltung für Sie kostenlos ist, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Unsere Kosten werden dann zu 100% von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.

Schleudertrauma nach Verkehrsunfall?

Mit Hilfe unserer HWS-Spezialisten zum Schmerzensgeld

  • 150 € - 15.000 € Schmerzensgeld bei HWS
  • bis zu 500.000,00 € & Rente bei Schwerstgeschädigten
  • über 5.000 zufriedene Unfall-Opfer
  • kostenlos für unverschuldet Geschädigte
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  • keinen Ärger mit der Versicherung
  • stressfrei zu ihrem Schmerzensgeld
  • kostenlose Deckungsanfrage durch uns bei Ihrer Rechtsschutzversicherung bei schwer Geschädigten

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