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Schmerzensgeld beim Unfall kostenlos prüfen lassen
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Unfall nicht verschuldet

Sie haben den Unfall nicht verschuldet, so dass Ihnen für unsere Einschaltung keine Kosten entstehen, da die gegnerische Haftpflichtversicherung diese Kosten neben Ihrem Schmerzensgeld ebenfalls erstattet. Dies werden wir Ihnen schriftlich garantieren.

selbst verschuldeter Unfall

Sie haben den Unfall selbst verschuldet, so dass Sie keinen Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Leider können wir deshalb auch für Sie kein Schmerzensgeld bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen.

Sie haben jedoch eine Unfallversicherung und einen schweren Schaden erlitten?
Ihre Unfallversicherung zahlt Ihnen bei einer Invalidität die Versicherungssumme aus. Hier können wir Ihnen helfen, wenn Sie zugleich über eine Rechttschutzversicherung verfügen.
Unsere Rechtsanwälte sind seit vielen Jahren in der Geltendmachung von Personenschäden und Unfallversicherungsprämien besonders erfahren. Eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen wir kostenlos für Sie. Am besten rufen Sie einmal bei uns an unter 0431 8009380 oder 0800 3200100 und sprechen direkt mit einem unserer Mitarbeiter. Auch diese Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten ist garantiert kostenlos für Sie!

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Die weiteren Angaben sind für unsere Prüfung noch nicht wichtig. Wir teilen Ihnen kostenlos mit, welches Schmerzensgeld wir in Ihrem Fall geltend machen würden. Wenn Sie uns dann beauftragen wollen, Ihr Schmerzensgeld kostenlos für Sie anzufordern, haben wir schon alle Daten dafür.

Bitte tragen Sie das Datum des Unfalls ein.
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Bitte teilen Sie uns Ihre Telefonnummer (Handy- oder Festnetz) mit, unter der wir Sie am besten erreichen können.
Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):
Bei rechtlichen Fragen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, über dieses Formular mit uns über Kontakt aufzunehmen. Dabei ist die Angabe einer gültigen Telefonnummer, eines Namens sowie einer Nachricht erforderlich, damit wir wissen, von wem die Anfrage stammt, wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen können und um diese beantworten zu können. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier

Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung. Die für die Benutzung des Kontaktformulars von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage automatisch gelöscht.
Sie müssen Ihr Einverständnis zur Datenübermittlung erteilen. Andernfalls können wir Ihre Kontaktanfrage nach der DSGVO nicht verarbeiten und Sie auch nicht kontaktierten.
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