Schritt 1 von 4
Please complete all required fields!
Sie haben den Unfall nicht verschuldet, so dass Ihnen für unsere Einschaltung keine Kosten entstehen, da die gegnerische Haftpflichtversicherung diese Kosten neben Ihrem Schmerzensgeld ebenfalls erstattet. Dies werden wir Ihnen schriftlich garantieren.
Sie haben den Unfall selbst verschuldet, so dass Sie keinen Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Leider können wir deshalb auch für Sie kein Schmerzensgeld bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen. Sie haben jedoch eine Unfallversicherung und einen schweren Schaden erlitten? Ihre Unfallversicherung zahlt Ihnen bei einer Invalidität die Versicherungssumme aus. Hier können wir Ihnen helfen, wenn Sie zugleich über eine Rechttschutzversicherung verfügen. Unsere Rechtsanwälte sind seit vielen Jahren in der Geltendmachung von Personenschäden und Unfallversicherungsprämien besonders erfahren. Eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen wir kostenlos für Sie. Am besten rufen Sie einmal bei uns an unter 0431 8009380 oder 0800 3200100 und sprechen direkt mit einem unserer Mitarbeiter. Auch diese Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten ist garantiert kostenlos für Sie!
Die weiteren Angaben sind für unsere Prüfung noch nicht wichtig. Wir teilen Ihnen kostenlos mit, welches Schmerzensgeld wir in Ihrem Fall geltend machen würden. Wenn Sie uns dann beauftragen wollen, Ihr Schmerzensgeld kostenlos für Sie anzufordern, haben wir schon alle Daten dafür.