Wir sind ein seit Jahren erfahrenes Team von Schadenssachbearbeitern und Rechtsanwälten, die für Sie Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen.
Wir bestätigen Ihnen, dass Ihnen durch unsere Einschaltung garantiert keine Kosten entstehen, da die gegnerische Haftpflichtversicherung bei einem unverschuldetem Verkehrsunfall nicht nur Ihr Schmerzensgeld zahlt, sondern auch unsere Kosten übernimmt.
Wir garantieren Ihnen besten Service und dies 100% kostenlos, denn wir bestätigen Ihnen vor unserer Einschaltung, dass Ihnen durch unsere Einschaltung keine Kosten entstehen. Diese werden bei einem unverschuldetem Unfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.
Rechtsanwalt Ekkehard Scharnberg ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei SHB und bearbeitet aufgrund seiner fundierten Kenntnisse im Medizin- und Arzthaftungsrecht, im Familienrecht und Gesellschaftsrecht Mandate aus diesen Rechtsgebieten.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Mirko Hahn ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei SHB und bearbeitet aufgrund seiner fundierten Rechtskenntnisse in den Rechtsgebieten des Arbeitsrechts und des Verkehrsrechts Mandate.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Dipl. Jurist Philipp Bergmann ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei SHB. Aufgrund seiner Spezialisierung im Verwaltungsrecht bearbeitet er vorwiegend Fälle aus den einzlenen Bereichen des Verwaltungsrechts. Er ist zudem ein deutschlandweit anerkannter Ansprechpartner im Bereich des Wehrrechts. Darüber hinaus bearbeitet er Fälle des privaten Baurechts sowie des Schmerzensgeld- und Schadensersatzrechts.
Rechtsanwältin Ulrike Petersen ist Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. Sie besitzt außerordentlich umfangreiche Kenntnisse im Medizin- und Arzthaftungsrecht, im Familien- und Erbrecht sowie im Vertragsrecht und ist deshalb überwiegend in diesen Rechtsgebieten für unsere Mandantschaft tätig. Darüber hinaus ist Frau Petersen gepfüfte Mediatorin.
Rechtsanwältin Stefanie Grote bearbeitet aufgrund ihrer vertieften Kenntnisse im Bereich des Medizin- und Arzthaftungsrechtes vorwiegend Fälle aus jenem Dezernat. Da Sie zugleich gelernte Versicherungskauffrau ist, bearbeitet Sie zudem Fälle aus dem Versicherungsrecht und dem Sozialrecht.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Prof. Dr. med. Dr. jur. Kaatsch unterstützt das medizinrechtliche Team der Kanzlei SHB mit seinem außergewöhnlichen medizinischem Wissen und seiner jahrzehntelangen Erfahrung als Mediziner.