über uns

Wir sind ein seit Jahren erfahrenes Team von Schadenssachbearbeitern und Rechtsanwälten, die für Sie Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen.

Wir bestätigen Ihnen, dass Ihnen durch unsere Einschaltung garantiert keine Kosten entstehen, da die gegnerische Haftpflichtversicherung bei einem unverschuldetem Verkehrsunfall nicht nur Ihr Schmerzensgeld zahlt, sondern auch unsere Kosten übernimmt.

Aus diesen Gründen ist es sinnvoll, uns einzuschalten:

  • unsere Einschaltung ist zu 100% kostenlos bei unverschuldetem Verkehrsunfall

    Der Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Schleudertraumas / HWS-Distorsion besteht in der Regel wegen eines Auffahrunfalls. Die Haftpflichtversicherung des anderen Fahrers muss nicht nur für den Schaden an Ihrem Fahrzeug aufkommen, sondern Ihnen auch wegen Ihrer Schmerzen ein angemessenes Schmerzensgeld zahlen. Zudem muss sie für die Kosten unserer Einschaltung aufkommen. Ihnen entstehen daher zu 100% keine Kosten durch unsere Einschaltung. Dies bestätigen wir Ihnen bei unserer Einschaltung.
  • bis zu 100% mehr Schmerzensgeld

    Durch unsere jahrelange Erfahrung bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld bei Verkehrsunfällen erhalten wir bis zu 100% mehr Schmerzensgeld, als es die Unfallopfer selbst einfordern oder erhalten würden. Sie haben nicht nur so gut wie keinen Aufwand mit der Geltendmachung Ihres Schmerzensgeldes, Sie erhalten auch unserer Erfahrung nach deutlich mehr und müssen dafür noch nicht einmal etwas bezahlen.
  • nur 3 Minuten bis zu seinem eigenen Schmerzensgeld

    Füllen Sie unser Online-Formular aus oder rufen Sie uns einfach unter unserer kostenlosen Service-Hotline an. Wenn Sie das Online-Formular ausfüllen, können Sie Ihre Daten schon innerhalb von 3 Minuten an uns übermitteln. Wir sind dann in der Lage für Sie das Maximum an Schmerzensgeld geltend zu machen.
  • bundesweit - unser Team ist in ganz Deutschland tätig

    Wir machen Ansprüche auf Schmerzensgeld für Unfalloper in ganz Deutschland geltend.

Unser Team

Unser Team der Kanzlei SHB ist seit vielen Jahren bundesweit im Bereich der Geltendmachung von Schmerzensgeldern für Verkehrsunfallopfer tätig.

Wir garantieren Ihnen besten Service und dies 100% kostenlos, denn wir bestätigen Ihnen vor unserer Einschaltung, dass Ihnen durch unsere Einschaltung keine Kosten entstehen. Diese werden bei einem unverschuldetem Unfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.

Unsere Anwälte

Rechtsanwalt Scharnberg

Rechtsanwalt Scharnberg

Rechtsanwalt Ekkehard Scharnberg ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei SHB und bearbeitet aufgrund seiner fundierten Kenntnisse im Medizin- und Arzthaftungsrecht, im Familienrecht und Gesellschaftsrecht Mandate aus diesen Rechtsgebieten.

Rechtsanwalt Hahn

Rechtsanwalt Hahn

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Mirko Hahn ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei SHB und bearbeitet aufgrund seiner fundierten Rechtskenntnisse in den Rechtsgebieten des Arbeitsrechts und des Verkehrsrechts Mandate.

Rechtsanwalt Bergmann

Rechtsanwalt Bergmann

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Dipl. Jurist Philipp Bergmann ist Partner und Mitbegründer der Kanzlei SHB. Aufgrund seiner Spezialisierung im Verwaltungsrecht bearbeitet er vorwiegend Fälle aus den einzlenen Bereichen des Verwaltungsrechts. Er ist zudem ein deutschlandweit anerkannter Ansprechpartner im Bereich des Wehrrechts. Darüber hinaus bearbeitet er Fälle des privaten Baurechts sowie des Schmerzensgeld- und Schadensersatzrechts.

Rechtsanwältin Petersen

Rechtsanwältin Petersen

Rechtsanwältin Ulrike Petersen ist Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. Sie besitzt außerordentlich umfangreiche Kenntnisse im Medizin- und Arzthaftungsrecht, im Familien- und Erbrecht sowie im Vertragsrecht und ist deshalb überwiegend in diesen Rechtsgebieten für unsere Mandantschaft tätig. Darüber hinaus ist Frau Petersen gepfüfte Mediatorin.

Rechtsanwältin Grote

Rechtsanwältin Grote

Rechtsanwältin Stefanie Grote bearbeitet aufgrund ihrer vertieften Kenntnisse im Bereich des Medizin- und Arzthaftungsrechtes vorwiegend Fälle aus jenem Dezernat. Da Sie zugleich gelernte Versicherungskauffrau ist, bearbeitet Sie zudem Fälle aus dem Versicherungsrecht und dem Sozialrecht.

Prof. Dr. med. Dr. jur. Kaatsch

Prof. Dr. med. Dr. jur. Kaatsch

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Prof. Dr. med. Dr. jur. Kaatsch unterstützt das medizinrechtliche Team der Kanzlei SHB mit seinem außergewöhnlichen medizinischem Wissen und seiner jahrzehntelangen Erfahrung als Mediziner.